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Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten – welche Immobilienbewertung brauche ich?

Autorenbild: Maria Knoop
Maria Knoop
17. Sept.
2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 20. Sept.

Zwei Wege zum Immobilienwert

Nicht jede Situation verlangt das gleiche Gutachten. Je nach Anlass reicht eine kompakte Werteinschätzung – oder Sie brauchen ein umfassendes, gerichtsfestes Dokument. Hier erfahren Sie, welche Variante zu Ihrem Fall passt.

Die Kurzbewertung: schnell und solide

Die Kurzbewertung ist eine softwaregestützte Ermittlung des Immobilienwertes auf Basis einer flächendeckenden Marktdatenbank. Nach der Besichtigung vor Ort erhalten Sie in der Regel innerhalb von 48 Stunden eine fundierte Werteinschätzung auf 15 bis 20 Seiten.

Sie eignet sich, wenn Sie eine verlässliche, objektive Grundlage brauchen – etwa für Verkaufsüberlegungen, eine faire Aufteilung im Trennungsfall oder einfach, um den realistischen Wert Ihrer Immobilie zu kennen.

Das Verkehrswertgutachten: umfassend und gerichtsfest

Das Verkehrswertgutachten ist eine detaillierte Analyse des Marktwerts nach § 194 BauGB und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Auf 40 bis 80 Seiten werden Lage, Zustand, vergleichbare Verkäufe und Marktbedingungen ausführlich dokumentiert.

Es ist immer dann nötig, wenn der Wert offiziell anerkannt werden muss:

  • wenn das Finanzamt den Wert für die Erbschaft- oder Schenkungssteuer verlangt

  • bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, etwa im Rahmen einer Scheidung oder Erbauseinandersetzung

  • wenn Sie eine rechtssichere, nachvollziehbare Grundlage für wichtige Entscheidungen benötigen

Kurzbewertung und Verkehrswertgutachten im Vergleich

  • Umfang: Kurzbewertung 15–20 Seiten, Verkehrswertgutachten 40–80 Seiten

  • Dauer: Kurzbewertung 1–2 Wochen nach Besichtigung, Verkehrswertgutachten 2–4 Wochen

  • Anerkennung: Kurzbewertung als solide interne Grundlage, Verkehrswertgutachten gerichtsfest und finanzamtkonform

  • Kosten: Kurzbewertung ab 1.490 €, Verkehrswertgutachten ab 2.590 €

Noch unsicher, was Sie brauchen?

Das ist völlig normal – und genau dafür gibt es das unverbindliche Erstgespräch. Gemeinsam finden wir heraus, welche Bewertung in Ihrem Fall die richtige ist. Mein Büro sitzt in Lüneburg; unterwegs bin ich in Lüneburg und Umland, Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Weiterlesen: Beide Leistungen im Detail unter https://www.immobilien-knoop.de/bewertung – Bewertung bei Erbschaft fürs Finanzamt unter https://www.immobilien-knoop.de/immobilienbewertung-erbschaft-finanzamt – Bewertung bei Scheidung unter https://www.immobilien-knoop.de/immobilienbewertung-scheidung – und für vermietete Immobilien das Restnutzungsdauer-Gutachten unter https://www.immobilien-knoop.de/restnutzungsdauergutachten

 
 
 

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