top of page

Ein Gutachten für echte Steuerentlastung

Erhöhen Sie die Abschreibung (AfA) Ihrer Immobilie

Als Vermieter oder Investor verschenken Sie jährlich Geld, wenn Sie sich für die Abschreibung Ihrer Immobilie auf die pauschalen AfA-Tabellen des Finanzamts verlassen.

 

Mit einem Restnutzungsdauer-Gutachten erhöhen Sie deutlich die Abschreibung, das gilt vor allem für ältere Immobilien. Erfahren Sie, ob das in Ihrem Fall sinnvoll ist und machen Sie direkt den Test.

Genau das Richtige für Sie, wenn
Sie steuerlich relevante Erträge aus Vermietung und Verpachtung erzielen
Sie Immobilien mit Baujahren vor 1990 besitzen
es technisch veraltete Gebäude sind mit niedrigem Modernisierungsgrad

Finanzamtkonform

Restnutzungsdauer
Gutachten

  • vor Ort Termin innerhalb 60 km inklusive

  • innerhalb 3-4 Wochen

  • DIN Zertifiziert

Eigentumswohnungen 

Einfamilienhäuser/

Zweifamilienhäuser

 

Mehrfamilienhäuser/

Wohn- und Geschäftshäuser

895,– €

 

1.250,– €

 

ab 1.500,–€*

individueller Preis auf Anfrage*

Wie hoch ist die tatsächliche verbleibende Nutzungszeit Ihrer Immobilie? 

In einer unverbindlichen Ersteinschätzung stellen wir fest, ob Ihre Immobilie von einem Restnutzungsdauer-Gutachten profitiert. 

Eine Vorort-Begutachtung folgt und bietet zusammen mit Ihren Unterlagen zu vergangenen Modernisierungsmaßnahmen der letzten 20 Jahre sowie Bauplänen und dem Energieausweis die Grundlage zur Berechnung der Restnutzungsdauer.

 

Dieses qualifizierte Sachverständigen-Gutachten liefert den Nachweis gegenüber dem Finanzamt und bringt Ihnen direkte Steuerersparnis.

Die Kosten des Gutachtens selbst sind als Werbungskosten absetzbar.

Lassen Sie uns das Beste für Sie rausholen!
  • ???

Wie hoch ist die jährliche Steuer-Ersparnis?

Beispiele meiner vergangenen Kunden

Eigentumswohnung
Lüneburg
89m²
40 Jahre 
1973
>>
12 Jahre 
5 000 €

jährliche Steuerersparnis

Zweifamilienhaus
Itzehoe
280 m²
32 Jahre
1955
>>
22 Jahre
12 000 €

jährliche Steuerersparnis

Geschäftshaus
Bad Oldesloe
2500 m²
60 Jahre
1980
>>
28 Jahre
35 000 €

jährliche Steuerersparnis

Machen Sie den Test

Lohnt sich ein Restnutzungsdauer-Gutachten für mich?

🆇 Ein Restnutzungsdauer-Gutachten setzt voraus, dass die Immobilie vermietet wird. Bei eigengenutzten Immobilien entfällt die steuerliche Abschreibungsmöglichkeit nach § 7 EStG.

Immobilientyp
Eigentumswohnung
Mehrfamilienhaus
Einfamilienhaus
Wohn-/Geschäftshaus
Sonstiges

Holen Sie sich Ihr fundiertes Gutachten
für Hamburg, Schleswig-Holstein,
Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern

Fragen und Antworten zum
Restnutzungsdauer-Gutachten

  • Die AfA ist ein steuerrechtliches Instrument, mit dem Vermieter und gewerbliche Immobilieneigentümer den wirtschaftlichen Wertverzehr ihres Gebäudes steuerlich geltend machen können. Der jährliche Abschreibungsbetrag wird als Werbungskosten (bei Vermietung) oder als Betriebsausgabe (bei gewerblicher Nutzung) in der Steuererklärung angesetzt und mindert damit die steuerpflichtigen Einkünfte. Das Ergebnis ist eine jährliche Steuerersparnis, ohne dass tatsächlich Geld ausgegeben wird. 

  • Abgeschrieben werden können alle Gebäude, die einem wirtschaftlichen Zweck dienen – also vermietete Wohnimmobilien ebenso wie gewerblich genutzte Objekte. Das Grundstück selbst ist nicht abschreibungsfähig, da Grund und Boden keiner Abnutzung unterliegen. Bei gemischt genutzten Immobilien – etwa bei teilweiser Eigennutzung und teilweiser Vermietung – ist der abschreibungsfähige Anteil rechnerisch zu ermitteln und aufzuteilen. 

  • Berechnungsgrundlage ist der Gebäudewert, der sich aus dem Kaufpreis abzüglich des Grundstücksanteils ergibt. Der jährliche Abschreibungsbetrag ergibt sich dann aus der Division dieses Gebäudewerts durch die zugrunde gelegte Nutzungsdauer: 

      

    Jährliche AfA = Gebäudewert ÷ Nutzungsdauer 

      

    Beispiel:

    • Kaufpreis 480.000 €

    • Grundstücksanteil 80.000 €

    • Nutzungsdauer 50 Jahre

    → AfA = 400.000 € ÷ 50 = 8.000 € jährlich 

  • Der anzuwendende AfA-Satz richtet sich nach dem Baujahr des Gebäudes: 

    • Gebäude, errichtet nach dem 31.12.1924: 2 % p. a. über 50 Jahre 

    • Gebäude, errichtet vor dem 01.01.1925: 2,5 % p. a. über 40 Jahre 

    Für Gewerbeimmobilien sowie bei nachgewiesener kürzerer Restnutzungsdauer gelten abweichende Regelungen. Modernisierungsmaßnahmen können den Abschreibungszeitraum beeinflussen. 

  • Bei der linearen Abschreibung bleibt der jährliche Abschreibungsbetrag über die gesamte Nutzungsdauer konstant. Sie ist die Standardmethode für Wohnimmobilien und entspricht dem gesetzlichen Regelfall nach § 7 Abs. 4 EStG. Bei der degressiven Abschreibung wird der Abschreibungsbetrag jährlich vom jeweiligen Restwert berechnet – er ist zu Beginn höher und nimmt mit den Jahren ab. Diese Methode ist nur unter spezifischen Voraussetzungen und für bestimmte gewerbliche Objekte zulässig. Für die meisten Kapitalanleger ist die lineare Abschreibung die maßgebliche Methode. 

  • Für die Erstellung des Gutachtens werden folgende Unterlagen/ Informationen benötigt: 

    • Baujahr des Objekt 

    • Energieausweis (bei Gewerbe- und Denkmalobjekten gegebenenfalls entbehrlich) 

    • Baubeschreibung 

    • Grundrisszeichnungen 

    • aktueller Grundbuchauszug 

    • Übersicht über die in den letzten 20 Jahren durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen 

    Hinweis: Bitte ausschließlich Unterlagen des zu bewertenden Objekts einreichen – keine Vergleichsobjekte oder Nachbargebäude. Der Gebäudezustand wird im Rahmen einer persönlichen Ortsbesichtigung vollständig vor Ort erfasst. Daher ist eine Übermittlung von Objektfotos im Vorfeld nicht erforderlich. 

Zusatzleistungen

Grundrisserstellung
mittels 3D-Lasertechnik
bankkonforme Wohnflächenberechnung
Energieausweis (Bedarfsausweis)

Unklare Flächen, alte Pläne oder ungenaue Angaben können schnell zu falschen Einschätzungen führen. Wer Sicherheit will, braucht eine präzise und nachvollziehbare Basis – besonders bei hohen Werten und wichtigen Entscheidungen.

Denn: Je genauer die Datengrundlage, desto belastbarer die Bewertung.

Sind Fragen aufgekommen?
Melden Sie sich bei mir: direkt & unverbindlich!

bottom of page