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Restnutzungsdauer-Gutachten in Lüneburg

Sie vermieten eine Immobilie in Lüneburg oder im Landkreis und vermuten, dass das Gebäude keine 50 Jahre mehr hält? Mit einem Restnutzungsdauer-Gutachten weisen Sie dem Finanzamt die tatsächliche Nutzungsdauer nach. Ich bin Maria Knoop, zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung (Sprengnetter ZIS Zert S, DIN EN ISO/IEC 17024), mein Büro ist in Lüneburg. Ich besichtige Ihr Objekt persönlich, der Ortstermin im Umkreis von 60 km ist inklusive.

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Was das Gutachten leistet

Ohne Nachweis setzt das Finanzamt für die meisten Bestandsgebäude pauschal 2 % AfA an, also 50 Jahre (§ 7 Abs. 4 Satz 1 EStG). Weist ein Gutachten eine kürzere Restnutzungsdauer nach, erhöht sich der jährliche Abschreibungsbetrag (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG).

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Beispiel aus der Praxis

Objekt im Raum Lüneburg, Baujahr 1973: nachgewiesene Restnutzungsdauer 12 Jahre. Der AfA-Satz steigt von 2,0 % auf 8,3 %. Das sind rund 6.330 € zusätzliche Abschreibung je 100.000 € Gebäudewert und Jahr. Ergebnisse sind objektabhängig. Was das steuerlich für Sie bedeutet, rechnet Ihre Steuerberatung, ich liefere den Nachweis.

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Aktuelle Rechtslage

Seit dem 01.12.2025 ist das restriktive BMF-Schreiben vom 22.02.2023 aufgehoben. Maßgeblich sind wieder der Gesetzeswortlaut und die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH, IX R 25/19). Entscheidend ist eine nachvollziehbare, objektbezogene Begründung. Der bloße Verweis auf einen Modellwert genügt nicht (BFH, IX R 14/23). Deshalb erstelle ich kein Gutachten ohne Ortstermin.

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Für wen sich ein Gutachten lohnen kann

• Ihre Immobilie ist vermietet (Wohnung, Ein-/Zwei- oder Mehrfamilienhaus, Wohn-/Geschäftshaus).

• Das Baujahr liegt vor etwa 1990.

• Das Gebäude wurde nicht umfassend kernsaniert.

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Was kostet ein Restnutzungsdauer-Gutachten in Lüneburg?

Eigentumswohnung ab 895 €, Ein-/Zweifamilienhaus ab 1.250 €, Mehrfamilien- sowie Wohn- und Geschäftshäuser ab 1.500 €, jeweils inkl. MwSt. und Ortstermin im Umkreis von 60 km.

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Wie lange dauert es?

In der Regel ca. 2 Wochen nach Ortstermin und Eingang der vollständigen Unterlagen.

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Akzeptiert das Finanzamt jedes Gutachten?

Nein. Es braucht eine objektbezogene Begründung, keinen reinen Modellwert. Genau dafür ist der Ortstermin da.

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Hinweis: Ich bin Sachverständige für Immobilienbewertung und erstelle das Gutachten zur Restnutzungsdauer. Diese Seite ist eine allgemeine Information und ersetzt keine steuerliche Beratung.

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