Restnutzungsdauer-Gutachten in Lüneburg
Sie vermieten eine Immobilie in Lüneburg oder im Landkreis und vermuten, dass das Gebäude keine 50 Jahre mehr hält? Mit einem Restnutzungsdauer-Gutachten weisen Sie dem Finanzamt die tatsächliche Nutzungsdauer nach. Ich bin Maria Knoop, zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung (Sprengnetter ZIS Zert S, DIN EN ISO/IEC 17024), mein Büro ist in Lüneburg. Ich besichtige Ihr Objekt persönlich, der Ortstermin im Umkreis von 60 km ist inklusive.
Was das Gutachten leistet
Ohne Nachweis setzt das Finanzamt für die meisten Bestandsgebäude pauschal 2 % AfA an, also 50 Jahre (§ 7 Abs. 4 Satz 1 EStG). Weist ein Gutachten eine kürzere Restnutzungsdauer nach, erhöht sich der jährliche Abschreibungsbetrag (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG).
Beispiel aus der Praxis
Objekt im Raum Lüneburg, Baujahr 1973: nachgewiesene Restnutzungsdauer 12 Jahre. Der AfA-Satz steigt von 2,0 % auf 8,3 %. Das sind rund 6.330 € zusätzliche Abschreibung je 100.000 € Gebäudewert und Jahr. Ergebnisse sind objektabhängig. Was das steuerlich für Sie bedeutet, rechnet Ihre Steuerberatung, ich liefere den Nachweis.
Aktuelle Rechtslage
Seit dem 01.12.2025 ist das restriktive BMF-Schreiben vom 22.02.2023 aufgehoben. Maßgeblich sind wieder der Gesetzeswortlaut und die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH, IX R 25/19). Entscheidend ist eine nachvollziehbare, objektbezogene Begründung. Der bloße Verweis auf einen Modellwert genügt nicht (BFH, IX R 14/23). Deshalb erstelle ich kein Gutachten ohne Ortstermin.
Für wen sich ein Gutachten lohnen kann
• Ihre Immobilie ist vermietet (Wohnung, Ein-/Zwei- oder Mehrfamilienhaus, Wohn-/Geschäftshaus).
• Das Baujahr liegt vor etwa 1990.
• Das Gebäude wurde nicht umfassend kernsaniert.
Was kostet ein Restnutzungsdauer-Gutachten in Lüneburg?
Eigentumswohnung ab 895 €, Ein-/Zweifamilienhaus ab 1.250 €, Mehrfamilien- sowie Wohn- und Geschäftshäuser ab 1.500 €, jeweils inkl. MwSt. und Ortstermin im Umkreis von 60 km.
Wie lange dauert es?
In der Regel ca. 2 Wochen nach Ortstermin und Eingang der vollständigen Unterlagen.
Akzeptiert das Finanzamt jedes Gutachten?
Nein. Es braucht eine objektbezogene Begründung, keinen reinen Modellwert. Genau dafür ist der Ortstermin da.
Hinweis: Ich bin Sachverständige für Immobilienbewertung und erstelle das Gutachten zur Restnutzungsdauer. Diese Seite ist eine allgemeine Information und ersetzt keine steuerliche Beratung.

