Restnutzungsdauer-Gutachten in Lüneburg
Als Vermieterin oder Vermieter in Lüneburg und Umgebung verschenken Sie bares Geld, wenn Sie sich bei der Abschreibung auf die pauschalen Sätze des Finanzamts verlassen. Mit einem Restnutzungsdauer-Gutachten weisen Sie die tatsächliche – oft deutlich kürzere – Nutzungsdauer Ihrer Immobilie nach und können so Ihre jährliche Abschreibung (AfA) erhöhen. Ich bin Maria Knoop, gemäß ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung (ZIS Sprengnetter Zert (S)), und erstelle Ihr Gutachten persönlich – inklusive Besichtigung vor Ort in Lüneburg.
Für wen sich ein Gutachten besonders lohnt:
• Ihre Immobilie ist vermietet (Wohnung, Ein-/Zwei- oder Mehrfamilienhaus, Wohn-/Geschäftshaus).
• Das Baujahr liegt vor etwa 1990 – je älter, desto größer das Potenzial.
• Das Gebäude wurde nicht umfassend kernsaniert.
• Sie erzielen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Ein entscheidender Vorteil: Ich bin selbst in Lüneburg ansässig. Das heißt, ich bin schnell bei Ihnen vor Ort, besichtige Ihr Objekt persönlich und kenne den hiesigen Immobilienmarkt – von den historischen Altbauten der Altstadt bis zu den Wohnquartieren der Nachkriegszeit – aus erster Hand. Viele Anbieter erstellen Gutachten rein digital, ohne die Immobilie je gesehen zu haben. Die persönliche Begehung macht die Begründung gegenüber Ihrem Finanzamt deutlich belastbarer.
Kosten: Eigentumswohnung ab 895 €, Ein-/Zweifamilienhaus ab 1.250 €, Mehrfamilien- sowie Wohn- und Geschäftshäuser ab 1.500 € (jeweils inkl. MwSt.). Die Kosten lassen sich bei vermieteten Objekten in der Regel als Werbungskosten ansetzen – die genaue steuerliche Behandlung klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.
Mein Einzugsgebiet: Lüneburg, die Lüneburger Heide und das Hamburger Umland – sowie ganz Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.
Wichtiger Hinweis: Ich bin Sachverständige für Immobilienbewertung und erstelle das Gutachten zur Restnutzungsdauer. Eine steuerliche Beratung darf und kann ich nicht leisten. Für die steuerliche Umsetzung – zum Beispiel den Ansatz der erhöhten Abschreibung (AfA) in Ihrer Steuererklärung – wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.

