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Immobilie geerbt? Ihr belastbares Wertgutachten fürs Finanzamt

Ich ermittle den belastbaren Verkehrswert Ihrer Immobilie – die fundierte Grundlage für das Finanzamt

Eine Erbschaft ist oft mit Abschied, Verantwortung und vielen offenen Fragen verbunden – in dieser Situation möchte ich Ihnen eine ruhige, verlässliche Partnerin sein. Für die Erbschaftsteuer wird der Wert Ihrer Immobilie benötigt, und behördlich ermittelte Werte fallen häufig zu hoch aus. Ich erstelle ein unabhängiges, nachvollziehbares Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV – die belastbare Grundlage, falls gegenüber dem Finanzamt ein niedrigerer Wert nach § 198 BewG nachgewiesen werden soll. Ob und wie sich das steuerlich auswirkt, beurteilt Ihr Steuerberater; eine Steuerberatung erbringe ich nicht.

Fragen und Antworten

Wann brauche ich für eine geerbte Immobilie ein Wertgutachten?

Das Finanzamt setzt den Immobilienwert für die Erbschaftsteuer zunächst über ein pauschales Verfahren an. Liegt der tatsächliche Verkehrswert niedriger, lässt sich das nach § 198 BewG mit einem qualifizierten Gutachten nach ImmoWertV nachweisen – sinnvoll vor allem bei älteren oder schwer vergleichbaren Objekten. Ob sich daraus ein steuerlicher Vorteil ergibt, klären Sie mit Ihrem Steuerberater; ich erstelle ausschließlich das Wertgutachten.

Erkennt das Finanzamt mein Gutachten an?

Anerkannt wird ein methodisch sauberes, nachvollziehbares Gutachten nach ImmoWertV, das sich auf den Stichtag (Todestag) bezieht und von einer geeigneten Sachverständigen erstellt ist. Geeignet sind u. a. der Gutachterausschuss, öffentlich bestellte und vereidigte sowie nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige. Als DEKRA-zertifizierte Sachverständige erfülle ich diese Anforderungen; die abschließende Würdigung liegt beim Finanzamt.

Was kostet ein Gutachten und wie lange dauert es?

Der Aufwand richtet sich nach Objektart, Umfang und Datenlage. Sie erhalten vorab ein transparentes Festpreisangebot; die Erstellung dauert in der Regel einige Wochen ab Besichtigung und Vorliegen aller Unterlagen.

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für Hamburg, Schleswig-Holstein,
Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern

Genau das Richtige für Sie, wenn
Sie eine Immobilie geerbt haben und den Wert für die Erbschaftsteuer benötigen
der vom Finanzamt angesetzte Wert Ihnen zu hoch erscheint
Sie für eine Erbengemeinschaft eine neutrale, belastbare Wertgrundlage brauchen

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