Restnutzungsdauer-Gutachten in Siegen und Umgebung
Sie vermieten eine Immobilie in Siegen, im Siegerland oder im Raum Hagen und vermuten, dass das Gebäude keine 50 Jahre mehr nutzbar ist? Mit einem Restnutzungsdauer-Gutachten weisen Sie dem Finanzamt die tatsächliche, oft kürzere Nutzungsdauer nach und können so die jährliche Abschreibung (AfA) erhöhen. Ich bin Maria Knoop, zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung (Sprengnetter ZIS Zert S, DIN EN ISO/IEC 17024), und erstelle Ihr Gutachten persönlich, mit Ortstermin bei Ihnen vor Ort.
Regelmäßig in Südwestfalen: Ich bin etwa alle drei Wochen in der Region und bündle meine Ortstermine in Siegen, Hagen, Olpe und Umgebung. Den nächsten freien Termin nenne ich Ihnen direkt bei Ihrer Anfrage.
Was das Gutachten leistet: Ohne Nachweis setzt das Finanzamt für die meisten Bestandsgebäude pauschal 2 % AfA an, also 50 Jahre Nutzungsdauer (§ 7 Abs. 4 Satz 1 EStG). Weist ein Gutachten eine kürzere tatsächliche Restnutzungsdauer nach, erhöht sich der jährliche Abschreibungsbetrag (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG).
Für wen sich ein Gutachten lohnen kann:
• Ihre Immobilie ist vermietet (Wohnung, Ein-/Zwei- oder Mehrfamilienhaus, Wohn-/Geschäftshaus).
• Das Baujahr liegt vor etwa 1990.
• Das Gebäude wurde nicht umfassend kernsaniert.
Aktuelle Rechtslage: Seit dem 01.12.2025 ist das restriktive BMF-Schreiben vom 22.02.2023 aufgehoben. Maßgeblich sind wieder der Gesetzeswortlaut und die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH, IX R 25/19). Entscheidend ist eine nachvollziehbare, objektbezogene Begründung, ein bloßer Modellwert genügt nicht (BFH, IX R 14/23). Deshalb erstelle ich kein Gutachten ohne Ortstermin.
Kosten: Eigentumswohnung ab 895 €, Ein-/Zweifamilienhaus ab 1.250 €, Mehrfamilien- sowie Wohn- und Geschäftshäuser ab 1.500 €, jeweils inkl. MwSt. und Ortstermin, auch in Südwestfalen ohne Fahrtpauschale. Bearbeitungszeit: in der Regel ca. 2 Wochen nach Ortstermin und Eingang der vollständigen Unterlagen.
Mein Einzugsgebiet: Siegen, Hagen und Südwestfalen, das Rheinland mit Köln und Düsseldorf sowie Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Mein Büro ist in Lüneburg.
Wichtiger Hinweis: Ich bin Sachverständige für Immobilienbewertung und erstelle das Gutachten zur Restnutzungsdauer. Eine steuerliche Beratung darf und kann ich nicht leisten. Für die steuerliche Umsetzung wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.

