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Restnutzungsdauer-Gutachten: So senken Vermieter ihre Steuer (AfA)

  • Autorenbild: Maria Knoop
    Maria Knoop
  • vor 5 Stunden
  • 3 Min. Lesezeit

Die normale AfA – und warum sie oft zu niedrig ist

Standardmäßig schreibt das Finanzamt Wohngebäude pauschal ab:

  • Gebäude, errichtet nach dem 31.12.1924: 2 % pro Jahr über 50 Jahre

  • Gebäude, errichtet vor dem 01.01.1925: 2,5 % pro Jahr über 40 Jahre

Diese Pauschalen unterstellen also, dass ein Gebäude rechnerisch noch 40 oder 50 Jahre „lebt“. In der Realität ist die tatsächliche wirtschaftliche Restnutzungsdauer vieler älterer Immobilien aber deutlich kürzer. Und genau hier liegt der Hebel.

Der Hebel: kürzere Restnutzungsdauer = höhere Abschreibung

Die jährliche AfA berechnet sich grundsätzlich so: Jährliche AfA = Gebäudewert ÷ Nutzungsdauer.

Je kürzer die Nutzungsdauer, desto höher der jährliche Abschreibungsbetrag – und desto größer die Steuerersparnis. Weist ein qualifiziertes Gutachten nach, dass die verbleibende Nutzungsdauer kürzer ist als die pauschalen 40 oder 50 Jahre, darf entsprechend mehr abgeschrieben werden.

Ein Beispiel: Bei einem Gebäudewert von 400.000 € und einer pauschalen Nutzungsdauer von 50 Jahren ergibt sich eine AfA von 8.000 € pro Jahr. Weist ein Gutachten eine Restnutzungsdauer von nur 20 Jahren nach, steigt die AfA auf 20.000 € pro Jahr – ein erheblicher Unterschied in der Steuererklärung.

Für wen lohnt sich ein Restnutzungsdauer-Gutachten?

Besonders sinnvoll ist die Prüfung, wenn:

  • die Immobilie vermietet wird (bei Eigennutzung entfällt die Abschreibung nach § 7 EStG)

  • das Gebäude ein Baujahr vor etwa 1990 hat

  • es sich um technisch ältere Gebäude mit niedrigem Modernisierungsgrad handelt

  • Sie steuerlich relevante Erträge aus Vermietung und Verpachtung erzielen

Je älter und unmodernisierter das Objekt, desto größer ist in der Regel das Potenzial.

Ist das rechtlich anerkannt?

Ja. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat bestätigt, dass Finanzämter eine nachgewiesene kürzere wirtschaftliche Restnutzungsdauer anerkennen müssen. Geplante Verschärfungen im Jahressteuergesetz wurden nicht umgesetzt, sodass dieses Instrument auch weiterhin genutzt werden kann. Voraussetzung ist ein qualifiziertes Gutachten einer zertifizierten Sachverständigen, das den Nachweis gegenüber dem Finanzamt erbringt.

Ein angenehmer Nebeneffekt: Die Kosten des Gutachtens selbst sind als Werbungskosten absetzbar.

Was bringt es konkret? Drei Beispiele aus der Praxis

Drei Beispiele aus der Praxis zeigen die Größenordnung:

  • Eigentumswohnung in Lüneburg (89 m², Baujahr 1973), nachgewiesene Restnutzungsdauer 12 Jahre: rund 5.000 € Steuerersparnis pro Jahr.

  • Zweifamilienhaus in Itzehoe (280 m², Baujahr 1955), Restnutzungsdauer 22 Jahre: rund 12.000 € pro Jahr.

  • Geschäftshaus in Bad Oldesloe (2.500 m², Baujahr 1980), Restnutzungsdauer 28 Jahre: rund 35.000 € pro Jahr.

Die Ersparnis fällt nicht einmalig, sondern Jahr für Jahr an – über die gesamte verbleibende Nutzungsdauer. In vielen Fällen übersteigt die Steuerersparnis schon im ersten Jahr die Kosten des Gutachtens.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Erstellung des Gutachtens sind in der Regel erforderlich:

  • Baujahr des Objekts

  • Energieausweis (bei Gewerbe- und Denkmalobjekten ggf. entbehrlich)

  • Baubeschreibung

  • Grundrisszeichnungen

  • aktueller Grundbuchauszug

  • Übersicht der in den letzten 20 Jahren durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen

Der Gebäudezustand wird zusätzlich bei einer persönlichen Ortsbesichtigung vollständig erfasst.

So läuft es ab

  1. Unverbindliche Ersteinschätzung: Gemeinsam klären wir, ob sich ein Gutachten für Ihre Immobilie voraussichtlich lohnt.

  2. Vor-Ort-Begutachtung: Ich erfasse den tatsächlichen Zustand des Gebäudes persönlich.

  3. Gutachten: Auf Basis Ihrer Unterlagen und der Besichtigung berechne ich die wirtschaftliche Restnutzungsdauer – als belastbarer Nachweis für das Finanzamt.

Fazit

Ein Restnutzungsdauer-Gutachten ist eines der wenigen Instrumente, mit dem sich die Steuerlast für vermietete Immobilien legal, dauerhaft und mit überschaubarem Aufwand senken lässt. Wer eine ältere, vermietete Immobilie in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen oder Mecklenburg-Vorpommern besitzt, sollte das Potenzial prüfen lassen – die jährliche Ersparnis übersteigt die Kosten oft schon im ersten Jahr.

Sie möchten wissen, ob sich ein Gutachten für Ihre Immobilie lohnt? Melden Sie sich gern für eine unverbindliche Ersteinschätzung – ich nehme mir persönlich Zeit für Ihren Fall.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Die steuerliche Anerkennung hängt vom Einzelfall ab.

 
 
 

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